Wenn mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, für die in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS) MAK-, BAT- oder EKA- Werte vorgesehen sind, müssen die Schutzmaßnahmen gemäß Gefahrstoffverordnung
und der TRGS befolgt werden. Sorgfältig abzuwägen sind Hautschutzmaßnahmen auch bei Arbeiten mit
Stoffgemischen oder sensibilisierenden Stoffen, wo arbeitmedizinische Beurteilung erforderlich ist.