Ausbildungsnachweise für das Tischler- und Schreinerhandwerk
Eine der Voraussetzungen für die Zulassung von Auszubildenden zur
Gesellenprüfung im Handwerk ist laut Ausbildungsverordnung das Führen
eines Ausbildungsnachweises.
Zwei unterschiedliche Ausführungen von HKH-Berichtsheften stehen dem
Tischler- oder Schreinerlehrling zur Verfügung:
Das HKH-Berichtsheft für die Dauer von 12 Monaten
mit wöchentlichem Ausbildungsnachweis und zugehöriger wöchentlicher
Fachdokumentation; ein Berichtsheft für jedes Ausbildungsjahr (ideale
Aufteilung für Regionen mit einjährigem BGJ).
55 Wochendoppelseiten, DIN A4, geheftet.
HKH-Berichtsheft als Schnellhefter für 18 Monate
mit wöchentlichem Ausbildungsnachweis und frei zu gestaltenden
Fachdokumentationen für selbständiges und kreatives Vertiefen der
Ausbildungsinhalte.
Ein Heft für die Zeitspanne von Beginn der Ausbildung bis zur Zwischenprüfung,
ein zweites bis zur Gesellenprüfung.
86 Wochenseiten Ausbildungsnachweise, 5 Musterseiten Fachdokumentation,
Schnellhefterversion, DIN A4.
So kann individuell und je nach Ausbildungsmodus entschieden werden,
welches der beiden Berichtshefte für den Auszubildenden geeignet ist